Als TÜV-zertifizierter Gutachter mit über 15 Jahren Erfahrung helfe ich Ihnen nach einem Unfall, die Schadenssumme zu erhalten, die Ihnen zusteht. Ich bin stets auf dem neuesten Stand in der Caravaning –Industrie und prüfe Ihr Fahrzeug mit geschultem Auge auf Schäden, Mängel und den Fahrzeugwert.
Ich prüfe und dokumentiere alle technischen und sicherheitsrelevanten Aspekte wie Motor, Elektronik, Gasanlagen, Elektrik, Fahrwerk und Aufbau sowie die Inneneinrichtung. Dabei achte ich auch auf mögliche versteckte Mängel oder Schäden, die für Laien oft schwer zu erkennen sind. Während des gesamten Prozesses betreue ich Sie persönlich und stehe Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
– Nico Dikomey
In Zusammenarbeit mit dem ADAC, arbeite ich seit über 15 Jahren in der Schadensregulierung und helfe meinen Kunden bei der Abwicklung von Versicherungsfällen. Mit meiner Erfahrung in der Automobil- und Freizeitbranche verfüge ich über ein tiefes Verständnis für die Besonderheiten und Anforderungen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Freizeitfahrzeugen. Mein Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und verlässliche Einschätzung zu bieten, die Ihnen dabei hilft, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit Ihrem Fahrzeug zu treffen.
Ein Unfallgutachten ist ein detaillierter Bericht, der von einem qualifizierten Gutachter erstellt wird, um den Schaden, den Zustand und den Wert eines Fahrzeugs nach einem Unfall zu beurteilen. Es enthält eine umfassende Analyse des Schadens, die notwendigen Reparaturmaßnahmen und die geschätzten Kosten für die Instandsetzung.
Ein Unfallgutachten wird benötigt, um bei Versicherungsansprüchen nach einem Unfall den Schadensumfang und die Reparaturkosten objektiv festzustellen. Es dient als Grundlage für die Regulierung von Versicherungsleistungen und hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen, den entstandenen Schaden nachzuweisen.
Die Besichtigung kann deutschlandweit bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden, je nachdem, wo das beschädigte Wohnmobil sicher und zugänglich ist.
Die Besichtigung sollte so schnell wie möglich nach dem Unfall erfolgen, um eine genaue Einschätzung des Schadens zu gewährleisten und eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Versicherungsanspruchs zu ermöglichen.
In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung des Schuldigen die Kosten des Gutachtens, sofern es Teil eines Versicherungsanspruchs ist. Sollte der Unfall selbstverschuldet sein oder eine Begutachtung für andere Zwecke erforderlich sein, fallen die Kosten für das Gutachten möglicherweise Ihnen zu. Ich berate Sie gerne im Vorfeld über die Kostenübernahme.
Ich werde mich in Kürze bei Ihnen melden!